Viele Rentner unterschätzen die anfallenden Abzüge durch Krankenkasse und Fiskus. Unser kostenloser Rechner zeigt präzise, welche monatliche Netto-Rente auf Ihr Bankkonto fliesst.
Steuerpflichtiger Anteil gemäß Ihrem Eintrittsjahr: --
| Position | Monatlich | Jährlich |
|---|---|---|
| Bruttorente gesamt | 0,00 € | 0,00 € |
| Kranken- und Pflegeversicherung | 0,00 € | 0,00 € |
| Einkommensteuer (Schätzung) | 0,00 € | 0,00 € |
| Netto-Rente | 0,00 € | 0,00 € |
*Alle Angaben ohne Gewähr.
Wer wissen möchte, was vom wohlverdienten Ruhestandsgeld auf das Girokonto überwiesen wird, muss sich zwangsläufig mit dem Thema Rentenabzüge beschäftigen. Um die Rente Netto berechnen zu können, müssen primär zwei wichtige Posten von der sogenannten "Bruttorente" subtrahiert werden: die Sozialabgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie, falls der Steuerfreibetrag überschritten wird, die Einkommensteuer.
Die Bruttorente ist jener Betrag, der den Versicherten im Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung vorläufig ausgewiesen wird. Viele verfallen bei diesem Anblick in einen kurzen Jubel – doch Vorsicht: Ein stattlicher Teil wandert automatisch zu Pflegediensten und an das Finanzamt.
Pflichtversicherte in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) zahlen im Regelfall den halben allgemeinen Beitragssatz von 7,3 Prozent (insgesamt 14,6 Prozent). Die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung direkt und leitet sie weiter. Dazu kommt noch der Zusatzbeitrag, den die Kassen individuell festlegen können. Auch dieser wird fair geteilt. Anders sieht es in der Pflegeversicherung aus: Hier beträgt der allgemeine Beitragssatz 3,4 Prozent, ergänzt durch einen Zuschlag von 0,6 Prozent für Kinderlose. Diese Kosten trägt der Rentner in vollem Umfang selbst. Insgesamt müssen Rentner aktuell oftmals mit rund 11 bis 12 Prozent Abzug auf die Bruttoeinkünfte nur für Sozialversicherungen rechnen.
Um schließlich die endgültige Netto-Rente berechnen zu lassen, spielt das Finanzamt eine elementare Rolle. Das Alterseinkünftegesetz hat den Umstieg auf die sogenannte nachgelagerte Besteuerung eingeführt. Folglich ist ein abhängig vom Jahr des Rentenbeginns festgelegter Anteil der Bezüge steuerpflichtig. Begann die Rente im Jahr 2005 oder früher, müssen 50 Prozent versteuert werden. Seitdem steigt der Anteil sukzessive an. Wer beispielsweise die Altersgrenze überschreitet, hat nur noch einen Freibetrag von 17 Prozent und muss auf den Löwenanteil von 83 Prozent theoretisch Steuern entrichten. Ob diese Steuer anfällt, wird schlussendlich anhand des Grundfreibetrags von 11.784 Euro im Jahr (Stand ) entschieden.
Ja, in Bezug auf die Krankenkasse und Pflegeversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung zieht diese fälligen Anteile im Vorfeld ab und überweist den Nettobetrag auf Ihr Konto. Allerdings müssen Sie die Steuerlast meist am Jahresende im Zuge der Einkommensteuererklärung direkt an das Finanzamt entrichten.
Absolut. Sie können unser Online-Tool beliebig oft verwenden, um mögliche Szenarien – beispielsweise für das aktuelle oder nächste Jahr – abzubilden. Wir verlangen keine Gebühren, erfassen keine persönlichen Daten und geben keine Werte an Dritte weiter.
Die Bruttorente bezeichnet den Betrag, vor dem jegliche Sozialversicherungsabzüge und Steuern stattgefunden haben. Die Nettorente hingegen ist der bereinigte, finale Auszahlungsbetrag nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung – und gedanklich auch nach der Abgeltung der Steuern, die jedoch manuell an das Finanzamt gehen.