Ermitteln Sie Ihre Nettorente: Besteuerungsanteil, Ertragsanteil und Einkommensteuer nach aktuellem Recht — Stand 2026.
| Position | Brutto | Anteil | Steuerpfl. |
|---|
Wer kurz vor dem Renteneintritt steht oder bereits Rente bezieht, stellt sich früher oder später dieselbe Frage: Wie viel von meiner Rente bleibt nach Steuern eigentlich übrig? Mit einem Rechner zur Rente Netto berechnen können Sie Ihre zu erwartenden Auszahlungen schnell ermitteln.
Ein Rente Steuer Rechner hilft genau dabei — er ermittelt, welcher Anteil Ihrer Rente steuerpflichtig ist und wie hoch Ihre tatsächliche Nettorente ausfällt. In diesem Beitrag erklären wir die Grundlagen der Rentenbesteuerung, zeigen die vollständige Tabelle zum Besteuerungsanteil nach Renteneintrittsjahr und beantworten die häufigsten Fragen rund um das Thema.
Den passenden Rechner dazu finden Sie weiter oben auf dieser Seite — er arbeitet mit den aktuellen Werten für 2026.
Seit dem 1. Januar 2005 gilt in Deutschland das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG). Es regelt die sogenannte nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente: Während der Erwerbsphase konnten die Beiträge zur Rentenversicherung steuerlich geltend gemacht werden, dafür wird die Rente im Alter besteuert. Wie hoch der steuerpflichtige Anteil ausfällt, hängt nicht vom aktuellen Jahr ab, sondern vom Jahr des Renteneintritts — und bleibt für den Rest des Rentnerlebens (als fester Euro-Betrag, der Rentenfreibetrag) erhalten.
Ein Rentensteuerrechner nimmt genau diese Rentensteuer Berechnung vor: Renteneintrittsjahr, Bruttorente und gegebenenfalls weitere Einkünfte wie Betriebsrente oder Riester-Rente eingeben — der Rechner ermittelt den steuerpflichtigen Betrag, zieht Pauschbeträge ab und schätzt die Einkommensteuer sowie die Nettorente. Für eine genaue Aufschlüsselung zwischen Bruttobezug und Auszahlungsbetrag hilft Ihnen auch der spezielle Brutto Netto Rente Rechner. Wenn Sie eine geförderte Altersvorsorge besitzen, ermittelt unser Riester Rente Rechner Ihre Steuererleichterungen und Förderquoten.
Nicht jede Rentenart wird gleich besteuert (mehr dazu unter Rentenbesteuerung). Auch Hinterbliebenenbezüge wie die Witwenrente sind steuerpflichtig — wie viel hiervon versteuert wird, erfahren Sie unter Witwenrente Steuer. Das ist der Point, an dem viele Online-Rechner ungenau werden:
Wer diese drei Kategorien vermischt, landet schnell bei einem falschen Ergebnis — etwa wenn ein Rechner pauschal dieselbe Prozentzahl auf alle Rentenarten anwendet.
Diese Tabelle zeigt, wie sich der Besteuerungsanteil (steuerpflichtiger Teil der Rente) und der daraus abgeleitete Rentenfreibetrag je nach Renteneintrittsjahr entwickeln (alle offiziellen gesetzlichen Grundlagen finden Sie unter Unsere Datenquellen). Der einmal ermittelte Freibetrag gilt als fester Euro-Betrag lebenslang — auch wenn die Rente später durch Anpassungen steigt.
| Renteneintrittsjahr | Besteuerungsanteil | Rentenfreibetrag |
|---|---|---|
| bis 2005 | 50,0 % | 50,0 % |
| 2006 | 52,0 % | 48,0 % |
| 2007 | 54,0 % | 46,0 % |
| 2008 | 56,0 % | 44,0 % |
| 2009 | 58,0 % | 42,0 % |
| 2010 | 60,0 % | 40,0 % |
| 2011 | 62,0 % | 38,0 % |
| 2012 | 64,0 % | 36,0 % |
| 2013 | 66,0 % | 34,0 % |
| 2014 | 68,0 % | 32,0 % |
| 2015 | 70,0 % | 30,0 % |
| 2016 | 72,0 % | 28,0 % |
| 2017 | 74,0 % | 26,0 % |
| 2018 | 76,0 % | 24,0 % |
| 2019 | 78,0 % | 22,0 % |
| 2020 | 80,0 % | 20,0 % |
| 2021 | 81,0 % | 19,0 % |
| 2022 | 82,0 % | 18,0 % |
| 2023 | 82,5 % | 17,5 % |
| 2024 | 83,0 % | 17,0 % |
| 2025 | 83,5 % | 16,5 % |
| 2026 | 84,0 % | 16,0 % |
| 2027 | 84,5 % | 15,5 % |
| 2028 | 85,0 % | 15,0 % |
| 2029 | 85,5 % | 14,5 % |
| 2030 | 86,0 % | 14,0 % |
| 2031 | 86,5 % | 13,5 % |
| 2032 | 87,0 % | 13,0 % |
| 2033 | 87,5 % | 12,5 % |
| 2034 | 88,0 % | 12,0 % |
| 2035 | 88,5 % | 11,5 % |
| 2036 | 89,0 % | 11,0 % |
| 2037 | 89,5 % | 10,5 % |
| 2038 | 90,0 % | 10,0 % |
| 2039 | 90,5 % | 9,5 % |
| 2040 | 91,0 % | 9,0 % |
| 2041 | 91,5 % | 8,5 % |
| 2042 | 92,0 % | 8,0 % |
| 2043 | 92,5 % | 7,5 % |
| 2044 | 93,0 % | 7,0 % |
| 2045 | 93,5 % | 6,5 % |
| 2046 | 94,0 % | 6,0 % |
| 2047 | 94,5 % | 5,5 % |
| 2048 | 95,0 % | 5,0 % |
| 2049 | 95,5 % | 4,5 % |
| 2050 | 96,0 % | 4,0 % |
| 2051 | 96,5 % | 3,5 % |
| 2052 | 97,0 % | 3,0 % |
| 2053 | 97,5 % | 2,5 % |
| 2054 | 98,0 % | 2,0 % |
| 2055 | 98,5 % | 1,5 % |
| 2056 | 99,0 % | 1,0 % |
| 2057 | 99,5 % | 0,5 % |
| 2058 | 100,0 % | 0,0 % |
Hinweis: Ab 2058 ist die gesetzliche Rente vollständig steuerpflichtig. Rürup-Renten folgen derselben Tabelle.
Angenommen, eine Person geht 2026 in Rente und bezieht:
Berechnung:
Ohne Krankenversicherungsbeiträge bleiben in diesem Beispiel rund 17.568 € im Jahr, also knapp 1.464 € im Monat. Mit einem typischen KV/PV-Eigenanteil von rund 11,3 % (≈ 2.034 €) sinkt die Nettorente auf etwa 15.534 € im Jahr bzw. 1.294 € im Monat.
Neben der Einkommensteuer zahlen gesetzlich krankenversicherte Rentner (KVdR) eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung direkt von der Bruttorente (weitere Details unter Krankenversicherung für Rentner). Die genaue Höhe hängt von der Krankenkasse, dem individuellen Zusatzbeitrag und dem Pflegeversicherungsstatus (kinderlos oder mit Kindern) ab — ein pauschaler Richtwert liegt bei etwa 11 % der gesetzlichen Rente und Betriebsrente. Private Rentenversicherungen sind in der Regel nicht beitragspflichtig in der KVdR. Um sämtliche Abgaben und Krankenkassenanteile aufzuschlüsseln, empfiehlt sich ein Blick in den Rentenabzüge Rechner.
Weitere allgemeine Fragen beantworten wir auf unserer separaten FAQ-Seite.
Ja, grundsätzlich ist die gesetzliche Rente seit 2005 steuerpflichtig — allerdings nur in Höhe des Besteuerungsanteils, der vom Renteneintrittsjahr abhängt. Liegt das gesamte zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 € bei Einzelveranlagung), fällt trotzdem keine Steuer an.
Bei Renteneintritt im Jahr 2026 liegt der Rentenfreibetrag bei 16 % der Jahresbruttorente. Dieser Betrag wird im zweiten vollen Rentenjahr als fester Euro-Betrag festgeschrieben und bleibt lebenslang unverändert — auch wenn die Rente später steigt.
Der Besteuerungsanteil gibt an, welcher Prozentsatz der Jahresbruttorente steuerpflichtig ist. Der restliche Anteil bildet den Rentenfreibetrag. Beide Werte ergeben zusammen 100 % und richten sich nach dem Jahr des Renteneintritts.
Nein. Der Rentenfreibetrag wird einmalig als fester Euro-Betrag festgelegt. Steigt die Rente durch reguläre Rentenanpassungen, wird dieser zusätzliche Betrag voll versteuert — der Freibetrag selbst bleibt unverändert.
Nein. Betriebsrenten (bAV) und Riester-Renten werden unabhängig vom Renteneintrittsjahr zu 100 % nachgelagert besteuert, ohne ansteigende Tabelle.
Der Besteuerungsanteil gilt für gesetzliche Renten und Rürup-Renten und richtet sich nach dem Renteneintrittsjahr. Der Ertragsanteil gilt für private Rentenversicherungen und richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn — er ist in der Regel deutlich niedriger.
Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt oder Sie zusätzliche Einkünfte (z. B. aus Vermietung oder Kapitalvermögen) haben, besteht in der Regel eine Pflicht zur Abgabe. Liegt das Einkommen darunter, kann eine Befreiung beim Finanzamt beantragt werden.
Das Splittingverfahren lohnt sich vor allem, wenn ein Partner deutlich mehr Renteneinkommen hat als der andere oder einer der Partner kein eigenes Renteneinkommen bezieht. Haben beide Partner eigene, ähnlich hohe Rentenbezüge, ergibt sich meist kein nennenswerter Vorteil.
Ja, gesetzlich krankenversicherte Rentner zahlen einen Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung direkt von der Bruttorente — zusätzlich zur Einkommensteuer.
Ab dem Renteneintrittsjahr 2058 beträgt der Besteuerungsanteil 100 %. Wer ab diesem Jahr in Rente geht, versteuert die volle Bruttorente.
Erfahren Sie mehr über die steuerlichen Regelungen für Rentner in unseren detaillierten Fachbeiträgen:
Wie hoch ist der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente? Alle gesetzlichen Grundlagen verständlich erklärt.
Der lebenslange steuerfreie Teil der Rente im Überblick mit allen Tabellenwerten.
So berechnen sich die Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung im Ruhestand.
Die genaue Entwicklung des Besteuerungsanteils je nach individuelsem Renteneintrittsjahr.
Freibeträge, Abzüge und steuerliche Besonderheiten bei Hinterbliebenenrenten.
Erklärung zur methodischen Funktionsweise und Berechnungsschritte unseres Rentensteuerrechners.
Die offiziellen und gesetzlichen Grundlagen für unsere Steuerberechnungen.
Umfassende Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Steuern im Alter.