Rente Steuer Rechner

Ermitteln Sie Ihre Nettorente: Besteuerungsanteil, Ertragsanteil und Einkommensteuer nach aktuellem Recht — Stand 2026.

Gesetzliche Rente

Betriebliche & private Vorsorge

Veranlagung

Erweiterte Angaben (sonstiges Einkommen, KV/PV)
%

Aufstellung

PositionBruttoAnteilSteuerpfl.
Nettorente pro Jahr
0 €
≈ 0 € pro Monat
Rechtsgrundlage: Besteuerungsanteil/Rentenfreibetrag nach Alterseinkünftegesetz (AltEinkG, seit 1.1.2005), Ertragsanteilstabelle nach §22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG, Einkommensteuertarif nach §32a EStG (Eckwerte 2026: Grundfreibetrag 12.348 €, Spitzensteuersatz 42 % ab 69.879 €, Reichensteuer 45 % ab 277.826 €). Abgezogen werden der Werbungskosten-Pauschbetrag (102 €) und der Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €, bei Splitting 72 €). Diese Berechnung ersetzt keine Steuerberatung und berücksichtigt weder Kirchensteuer noch individuelle Frei- oder Höchstbeträge. Für rechtsverbindliche Werte: Finanzamt oder Steuerberater.

Unsere Datenquellen

Letzte Aktualisierung

  • • 15. Juni 2026 – Steuerfreibeträge aktualisiert
  • • 10. Januar 2026 – Neue Rentenwerte hinzugefügt
Hinweis: Die Ergebnisse dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine steuerliche Beratung. Für verbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

Rente Steuer Rechner: So berechnen Sie Ihre Nettorente 2026 richtig

Wer kurz vor dem Renteneintritt steht oder bereits Rente bezieht, stellt sich früher oder später dieselbe Frage: Wie viel von meiner Rente bleibt nach Steuern eigentlich übrig? Mit einem Rechner zur Rente Netto berechnen können Sie Ihre zu erwartenden Auszahlungen schnell ermitteln.

Ein Rente Steuer Rechner hilft genau dabei — er ermittelt, welcher Anteil Ihrer Rente steuerpflichtig ist und wie hoch Ihre tatsächliche Nettorente ausfällt. In diesem Beitrag erklären wir die Grundlagen der Rentenbesteuerung, zeigen die vollständige Tabelle zum Besteuerungsanteil nach Renteneintrittsjahr und beantworten die häufigsten Fragen rund um das Thema.

Den passenden Rechner dazu finden Sie weiter oben auf dieser Seite — er arbeitet mit den aktuellen Werten für 2026.

Was ist der Rente Steuer Rechner und wofür brauche ich ihn?

Seit dem 1. Januar 2005 gilt in Deutschland das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG). Es regelt die sogenannte nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente: Während der Erwerbsphase konnten die Beiträge zur Rentenversicherung steuerlich geltend gemacht werden, dafür wird die Rente im Alter besteuert. Wie hoch der steuerpflichtige Anteil ausfällt, hängt nicht vom aktuellen Jahr ab, sondern vom Jahr des Renteneintritts — und bleibt für den Rest des Rentnerlebens (als fester Euro-Betrag, der Rentenfreibetrag) erhalten.

Ein Rentensteuerrechner nimmt genau diese Rentensteuer Berechnung vor: Renteneintrittsjahr, Bruttorente und gegebenenfalls weitere Einkünfte wie Betriebsrente oder Riester-Rente eingeben — der Rechner ermittelt den steuerpflichtigen Betrag, zieht Pauschbeträge ab und schätzt die Einkommensteuer sowie die Nettorente. Für eine genaue Aufschlüsselung zwischen Bruttobezug und Auszahlungsbetrag hilft Ihnen auch der spezielle Brutto Netto Rente Rechner. Wenn Sie eine geförderte Altersvorsorge besitzen, ermittelt unser Riester Rente Rechner Ihre Steuererleichterungen und Förderquoten.

Nachgelagerte Besteuerung vs. Ertragsanteilsbesteuerung: der entscheidende Unterschied

Nicht jede Rentenart wird gleich besteuert (mehr dazu unter Rentenbesteuerung). Auch Hinterbliebenenbezüge wie die Witwenrente sind steuerpflichtig — wie viel hiervon versteuert wird, erfahren Sie unter Witwenrente Steuer. Das ist der Point, an dem viele Online-Rechner ungenau werden:

Wer diese drei Kategorien vermischt, landet schnell bei einem falschen Ergebnis — etwa wenn ein Rechner pauschal dieselbe Prozentzahl auf alle Rentenarten anwendet.

So nutzen Sie den Rentensteuerrechner Schritt für Schritt

  1. Renteneintrittsjahr wählen — bestimmt den Besteuerungsanteil und damit den lebenslangen Rentenfreibetrag.
  2. Jahresbruttorente der gesetzlichen Rente eingeben — laut Rentenbescheid bzw. Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.
  3. Betriebsrente und/oder Riester-Rente ergänzen, falls vorhanden.
  4. Private Rentenversicherung aktivieren und Alter bei Rentenbeginn angeben, falls zutreffend.
  5. Veranlagungsart wählen: Einzelveranlagung oder Ehegattensplitting (nur sinnvoll, wenn der Partner kein eigenes Renteneinkommen hat).
  6. Berechnen — der Rechner zeigt eine vollständige Aufstellung: steuerpflichtiger Betrag je Rentenart, abzüglich Pauschbeträge, geschätzte Einkommensteuer und die resultierende Nettorente pro Jahr und Monat.

Die Kohorten-Tabelle: steuerpflichtiger Anteil nach Renteneintrittsjahr

Diese Tabelle zeigt, wie sich der Besteuerungsanteil (steuerpflichtiger Teil der Rente) und der daraus abgeleitete Rentenfreibetrag je nach Renteneintrittsjahr entwickeln (alle offiziellen gesetzlichen Grundlagen finden Sie unter Unsere Datenquellen). Der einmal ermittelte Freibetrag gilt als fester Euro-Betrag lebenslang — auch wenn die Rente später durch Anpassungen steigt.

RenteneintrittsjahrBesteuerungsanteilRentenfreibetrag
bis 200550,0 %50,0 %
200652,0 %48,0 %
200754,0 %46,0 %
200856,0 %44,0 %
200958,0 %42,0 %
201060,0 %40,0 %
201162,0 %38,0 %
201264,0 %36,0 %
201366,0 %34,0 %
201468,0 %32,0 %
201570,0 %30,0 %
201672,0 %28,0 %
201774,0 %26,0 %
201876,0 %24,0 %
201978,0 %22,0 %
202080,0 %20,0 %
202181,0 %19,0 %
202282,0 %18,0 %
202382,5 %17,5 %
202483,0 %17,0 %
202583,5 %16,5 %
202684,0 %16,0 %
202784,5 %15,5 %
202885,0 %15,0 %
202985,5 %14,5 %
203086,0 %14,0 %
203186,5 %13,5 %
203287,0 %13,0 %
203387,5 %12,5 %
203488,0 %12,0 %
203588,5 %11,5 %
203689,0 %11,0 %
203789,5 %10,5 %
203890,0 %10,0 %
203990,5 %9,5 %
204091,0 %9,0 %
204191,5 %8,5 %
204292,0 %8,0 %
204392,5 %7,5 %
204493,0 %7,0 %
204593,5 %6,5 %
204694,0 %6,0 %
204794,5 %5,5 %
204895,0 %5,0 %
204995,5 %4,5 %
205096,0 %4,0 %
205196,5 %3,5 %
205297,0 %3,0 %
205397,5 %2,5 %
205498,0 %2,0 %
205598,5 %1,5 %
205699,0 %1,0 %
205799,5 %0,5 %
2058100,0 %0,0 %

Hinweis: Ab 2058 ist die gesetzliche Rente vollständig steuerpflichtig. Rürup-Renten folgen derselben Tabelle.

Rechenbeispiel: Nettorente bei Renteneintritt 2026

Angenommen, eine Person geht 2026 in Rente und bezieht:

Berechnung:

  1. Besteuerungsanteil 2026: 84 % → steuerpflichtiger Betrag = 18.000 € × 0,84 = 15.120 €
  2. Abzüglich Werbungskosten-Pauschbetrag (102 €) und Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) → zu versteuerndes Einkommen (zvE) = 14.982 €
  3. Einkommensteuer nach §32a EStG (2026) auf 14.982 € ≈ 432 €
  4. Nettorente = 18.000 € − 432 € (Steuer) − ggf. KV/PV-Beiträge

Ohne Krankenversicherungsbeiträge bleiben in diesem Beispiel rund 17.568 € im Jahr, also knapp 1.464 € im Monat. Mit einem typischen KV/PV-Eigenanteil von rund 11,3 % (≈ 2.034 €) sinkt die Nettorente auf etwa 15.534 € im Jahr bzw. 1.294 € im Monat.

Was wird sonst noch von der Rente abgezogen?

Neben der Einkommensteuer zahlen gesetzlich krankenversicherte Rentner (KVdR) eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung direkt von der Bruttorente (weitere Details unter Krankenversicherung für Rentner). Die genaue Höhe hängt von der Krankenkasse, dem individuellen Zusatzbeitrag und dem Pflegeversicherungsstatus (kinderlos oder mit Kindern) ab — ein pauschaler Richtwert liegt bei etwa 11 % der gesetzlichen Rente und Betriebsrente. Private Rentenversicherungen sind in der Regel nicht beitragspflichtig in der KVdR. Um sämtliche Abgaben und Krankenkassenanteile aufzuschlüsseln, empfiehlt sich ein Blick in den Rentenabzüge Rechner.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Rentenbesteuerung

Weitere allgemeine Fragen beantworten wir auf unserer separaten FAQ-Seite.

Muss ich meine gesetzliche Rente überhaupt versteuern?

Ja, grundsätzlich ist die gesetzliche Rente seit 2005 steuerpflichtig — allerdings nur in Höhe des Besteuerungsanteils, der vom Renteneintrittsjahr abhängt. Liegt das gesamte zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 € bei Einzelveranlagung), fällt trotzdem keine Steuer an.

Wie hoch ist der Rentenfreibetrag 2026?

Bei Renteneintritt im Jahr 2026 liegt der Rentenfreibetrag bei 16 % der Jahresbruttorente. Dieser Betrag wird im zweiten vollen Rentenjahr als fester Euro-Betrag festgeschrieben und bleibt lebenslang unverändert — auch wenn die Rente später steigt.

Was bedeutet "Besteuerungsanteil" genau?

Der Besteuerungsanteil gibt an, welcher Prozentsatz der Jahresbruttorente steuerpflichtig ist. Der restliche Anteil bildet den Rentenfreibetrag. Beide Werte ergeben zusammen 100 % und richten sich nach dem Jahr des Renteneintritts.

Ändert sich mein Rentenfreibetrag, wenn meine Rente später steigt?

Nein. Der Rentenfreibetrag wird einmalig als fester Euro-Betrag festgelegt. Steigt die Rente durch reguläre Rentenanpassungen, wird dieser zusätzliche Betrag voll versteuert — der Freibetrag selbst bleibt unverändert.

Wird die Betriebsrente genauso besteuert wie die gesetzliche Rente?

Nein. Betriebsrenten (bAV) und Riester-Renten werden unabhängig vom Renteneintrittsjahr zu 100 % nachgelagert besteuert, ohne ansteigende Tabelle.

Was ist der Unterschied zwischen Ertragsanteil und Besteuerungsanteil?

Der Besteuerungsanteil gilt für gesetzliche Renten und Rürup-Renten und richtet sich nach dem Renteneintrittsjahr. Der Ertragsanteil gilt für private Rentenversicherungen und richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn — er ist in der Regel deutlich niedriger.

Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt oder Sie zusätzliche Einkünfte (z. B. aus Vermietung oder Kapitalvermögen) haben, besteht in der Regel eine Pflicht zur Abgabe. Liegt das Einkommen darunter, kann eine Befreiung beim Finanzamt beantragt werden.

Lohnt sich das Ehegattensplitting für Rentner?

Das Splittingverfahren lohnt sich vor allem, wenn ein Partner deutlich mehr Renteneinkommen hat als der andere oder einer der Partner kein eigenes Renteneinkommen bezieht. Haben beide Partner eigene, ähnlich hohe Rentenbezüge, ergibt sich meist kein nennenswerter Vorteil.

Werden auch Krankenversicherungsbeiträge von der Rente abgezogen?

Ja, gesetzlich krankenversicherte Rentner zahlen einen Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung direkt von der Bruttorente — zusätzlich zur Einkommensteuer.

Ab wann ist die Rente zu 100 % steuerpflichtig?

Ab dem Renteneintrittsjahr 2058 beträgt der Besteuerungsanteil 100 %. Wer ab diesem Jahr in Rente geht, versteuert die volle Bruttorente.

Ratgeber & Informationen zur Rentenbesteuerung

Erfahren Sie mehr über die steuerlichen Regelungen für Rentner in unseren detaillierten Fachbeiträgen:

Hinweis: Alle Angaben in diesem Beitrag und im Rechner dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Für rechtsverbindliche Werte wenden Sie sich an Ihr Finanzamt oder einen Steuerberater.