Verstehen Sie das System der nachgelagerten Besteuerung und ermitteln Sie Ihren persönlichen steuerfreien Rentenanteil.
Die Rentenbesteuerung folgt in Deutschland dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet: Aufwendungen zur Altersvorsorge können während des Erwerbsleben steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden, während die ausgezahlte Rente im Alter der Einkommensteuer unterliegt. Dieser Übergang wurde mit dem Alterseinkünftegesetz im Jahr 2005 eingeführt.
Wie viel Steuer Sie tatsächlich zahlen müssen, hängt maßgeblich von Ihrem Renteneintrittsjahr und der Art Ihrer Rente ab. Die Rentenfreibetrag Tabelle gibt hierbei Auskunft über den genauen steuerfreien Anteil Ihrer Altersbezüge.
Der Besteuerungsanteil der gesetzlichen Rente steigt für jeden neuen Rentenjahrgang stufenweise an. Für Rentner, die im Jahr 2026 in den Ruhestand treten, liegt der steuerpflichtige Teil der Rente bei 84 %. Der verbleibende Anteil von 16 % wird im zweiten vollen Kalenderjahr nach dem Rentenbeginn als lebenslanger Rentenfreibetrag in Euro festgeschrieben.
| Renteneintrittsjahr | Steuerpflichtiger Anteil | Rentenfreibetrag (steuerfrei) |
|---|---|---|
| 2020 | 80 % | 20 % |
| 2022 | 82 % | 18 % |
| 2024 | 83 % | 17 % |
| 2026 | 84 % | 16 % |
| 2030 | 86 % | 14 % |
Eine detaillierte Aufschlüsselung der Sätze für jeden Eintrittsjahrgang finden Sie auf der Seite Steuerpflichtige Rente nach Jahrgang.
Nehmen wir an, ein Single-Neurentner geht im Jahr 2026 mit einer jährlichen Bruttorente von 20.000 € in den Ruhestand. Seine Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 11 % der Bruttorente.
Um Ihre individuelle Steuerlast und Abzüge schnell zu ermitteln, nutzen Sie unseren kostenlosen Rentensteuerrechner.
Von der Rente werden neben der Steuer auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Detaillierte Infos hierzu finden Sie unter Krankenversicherung für Rentner. Wenn Sie Hinterbliebenenbezüge erhalten, greift eine gesonderte Steuerregelung, die auf der Seite Witwenrente Steuer erklärt wird.
Die genauen Schritte zur Steuerberechnung und die angewandten Gesetze können Sie auf unserer Seite zur Rentensteuer Berechnung einsehen.
Ja, aber auf unterschiedliche Weise. Die gesetzliche Rente und Rürup-Rente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Private Leibrenten werden nur mit dem oft viel niedrigeren Ertragsanteil besteuert. Betriebsrenten und Riester-Renten sind zu 100 % nachgelagert steuerpflichtig.
Nein. Der Rentenfreibetrag wird im zweiten vollen Rentenbezugsjahr als fester Euro-Betrag fixiert. Spätere Rentenerhöhungen sind zu 100 % steuerpflichtig, der persönliche Freibetrag bleibt jedoch konstant.
Wir beziehen unsere Berechnungen direkt aus offiziellen Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums und der Gesetzestexte. Eine Übersicht aller Referenzen finden Sie unter Unsere Datenquellen sowie in unserer allgemeinen FAQ-Sektion.