Rentenfreibetrag Tabelle

Hier finden Sie die prozentualen Freibeträge für alle Renteneintrittsjahrgänge auf einen Blick.

Was ist der Rentenfreibetrag?

Der Rentenfreibetrag ist der Teil Ihrer jährlichen gesetzlichen Bruttorente, der nicht versteuert werden muss. Er wird auf Basis Ihres ersten vollen Kalenderjahres des Rentenbezugs berechnet und bleibt für Sie ein Leben lang als fester Euro-Betrag bestehen.

Das System basiert auf dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Da der steuerpflichtige Anteil der Rente schrittweise angehoben wird, verringert sich der steuerfreie Rentenfreibetrag für jeden neuen Jahrgang, bis er im Jahr 2058 schließlich bei 0 % liegt. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Rentenbesteuerung.

Die offizielle Rentenfreibetrag Tabelle

Die folgende Tabelle gibt an, welcher Anteil der Rente je nach Eintrittsjahrgang steuerfrei bleibt:

Renteneintrittsjahr Rentenfreibetrag in % Steuerpflichtiger Anteil in %
bis 2005 50,0 % 50,0 %
2010 40,0 % 60,0 %
2015 30,0 % 70,0 %
2020 20,0 % 80,0 %
2022 18,0 % 82,0 %
2024 17,0 % 83,0 %
2026 16,0 % 84,0 %
2030 14,0 % 86,0 %
2040 9,0 % 91,0 %
2058 0,0 % 100,0 %

Für eine vollständige Liste aller Jahrgänge können Sie die Detailseite Steuerpflichtige Rente nach Jahrgang aufrufen.

Berechnungsbeispiel zum Rentenfreibetrag

Angenommen, Sie gehen im Jahr 2026 in Rente. Ihre gesetzliche Jahresbruttorente beträgt 24.000 €.

Dieser Betrag von 3.840 € bleibt dauerhaft steuerfrei, selbst wenn Ihre Rente durch Rentenanpassungen in den Folgejahren steigt. Nutzen Sie unseren Rentensteuerrechner, um Ihre Abzüge schnell und unkompliziert auszurechnen.

Verbindung zu anderen Themen

Vom steuerpflichtigen Anteil werden noch Sonderausgaben und Krankenkassenbeiträge abgezogen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter Krankenversicherung für Rentner. Die vollständigen Berechnungsschritte sind im Artikel Rentensteuer Berechnung beschrieben.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Steigt mein Rentenfreibetrag, wenn sich meine Rente erhöht?

Nein. Der Rentenfreibetrag wird einmalig als fester Euro-Wert festgelegt. Jede künftige Rentenerhöhung wird zu 100 % versteuert.

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten hierbei?

Die Grundlage ist § 22 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Wir listen all unsere offiziellen Referenzen auf der Seite Unsere Datenquellen auf. Weiteres finden Sie in der allgemeinen FAQ-Sektion.