Krankenversicherung für Rentner

Erfahren Sie alles über Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im Ruhestand.

Sozialabgaben im Ruhestand

Wer eine gesetzliche Rente bezieht, muss von dieser in der Regel Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung abführen. Die Krankenkasse zieht diese Beiträge direkt von Ihrer Bruttorente ab und leitet sie weiter, sodass Sie Ihre Rente bereits bereinigt ausgezahlt bekommen.

Ob Sie pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) oder freiwillig versichert sind, beeinflusst die Höhe Ihrer Beiträge. Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit dieser Beiträge finden Sie unter Rentenbesteuerung.

Die Beitragssätze zur KV/PV

Die Höhe der Abzüge richtet sich nach den gesetzlichen Beitragssätzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Pflegeversicherung:

Versicherung Beitragssatz gesamt Eigenanteil Rentner Zuschuss Rentenversicherung
Krankenversicherung (inkl. Zusatzbeitrag) ca. 16,3 % (variiert) 8,15 % (Hälfte) 8,15 % (Hälfte)
Pflegeversicherung (mit Kindern) 3,4 % 3,4 % 0,0 % (Trägt Rentner allein)
Pflegeversicherung (kinderlos ab 23 J.) 4,0 % 4,0 % 0,0 % (Trägt Rentner allein)

Praktisches Rechenbeispiel

Ein Rentner (mit Kindern) bezieht eine monatliche Bruttorente von 1.500 €.

Um Ihre genauen Abzüge unter Berücksichtigung Ihres Eintrittsjahrgangs und Ihrer Steuerklasse zu ermitteln, nutzen Sie unseren kostenlosen Rentensteuerrechner.

Relevanz für Hinterbliebene und Berechnungen

Auch bei anderen Rentenbezügen wie der Hinterbliebenenrente fallen Krankenversicherungsbeiträge an. Mehr Informationen finden Sie im Artikel Witwenrente Steuer. Eine genaue Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Ermittlung Ihrer Netto-Rente finden Sie unter Rentensteuer Berechnung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Beteiligt sich die Rentenversicherung an meinen Beiträgen?

Ja, bei der gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt der Rentenversicherungsträger die Hälfte des Beitrags. Die Beiträge zur Pflegeversicherung müssen Rentner jedoch in voller Höhe allein tragen.

Woher stammen die Beitragswerte?

Die aktuellen Sätze stammen aus den Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums und der Deutschen Rentenversicherung. Unsere vollständigen Referenzen finden Sie unter Unsere Datenquellen sowie in unserer allgemeinen FAQ-Sektion.