Erfahren Sie alles über Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im Ruhestand.
Wer eine gesetzliche Rente bezieht, muss von dieser in der Regel Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung abführen. Die Krankenkasse zieht diese Beiträge direkt von Ihrer Bruttorente ab und leitet sie weiter, sodass Sie Ihre Rente bereits bereinigt ausgezahlt bekommen.
Ob Sie pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) oder freiwillig versichert sind, beeinflusst die Höhe Ihrer Beiträge. Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit dieser Beiträge finden Sie unter Rentenbesteuerung.
Die Höhe der Abzüge richtet sich nach den gesetzlichen Beitragssätzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Pflegeversicherung:
| Versicherung | Beitragssatz gesamt | Eigenanteil Rentner | Zuschuss Rentenversicherung |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung (inkl. Zusatzbeitrag) | ca. 16,3 % (variiert) | 8,15 % (Hälfte) | 8,15 % (Hälfte) |
| Pflegeversicherung (mit Kindern) | 3,4 % | 3,4 % | 0,0 % (Trägt Rentner allein) |
| Pflegeversicherung (kinderlos ab 23 J.) | 4,0 % | 4,0 % | 0,0 % (Trägt Rentner allein) |
Ein Rentner (mit Kindern) bezieht eine monatliche Bruttorente von 1.500 €.
Um Ihre genauen Abzüge unter Berücksichtigung Ihres Eintrittsjahrgangs und Ihrer Steuerklasse zu ermitteln, nutzen Sie unseren kostenlosen Rentensteuerrechner.
Auch bei anderen Rentenbezügen wie der Hinterbliebenenrente fallen Krankenversicherungsbeiträge an. Mehr Informationen finden Sie im Artikel Witwenrente Steuer. Eine genaue Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Ermittlung Ihrer Netto-Rente finden Sie unter Rentensteuer Berechnung.
Ja, bei der gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt der Rentenversicherungsträger die Hälfte des Beitrags. Die Beiträge zur Pflegeversicherung müssen Rentner jedoch in voller Höhe allein tragen.
Die aktuellen Sätze stammen aus den Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums und der Deutschen Rentenversicherung. Unsere vollständigen Referenzen finden Sie unter Unsere Datenquellen sowie in unserer allgemeinen FAQ-Sektion.