Hier erfahren Sie, wie sich Ihr steuerpflichtiger Rentenanteil nach Ihrem Renteneintrittsjahrgang bemisst.
Der steuerpflichtige Anteil Ihrer gesetzlichen Rente richtet sich nach dem Jahr Ihres Rentenbeginns (dem sogenannten Jahrgang). Wer früher in den Ruhestand ging, zahlt weniger Steuern; künftige Rentnergenerationen müssen einen immer größeren Anteil versteuern, bis 2058 die volle Rente steuerpflichtig ist.
Dieses System wird auch als nachgelagerte Besteuerung bezeichnet. Wie die Aufteilung zwischen steuerpflichtigem Anteil und steuerfreiem Freibetrag aussieht, können Sie im Detail unter Rentenbesteuerung und in der Rentenfreibetrag Tabelle nachlesen.
Die folgende Aufstellung zeigt den Anstieg des steuerpflichtigen Teils der Rente nach dem Jahr des Rentenbeginns:
| Renteneintrittsjahr | Steuerpflichtiger Anteil | Steuerfreier Anteil |
|---|---|---|
| bis 2005 | 50,0 % | 50,0 % |
| 2010 | 60,0 % | 40,0 % |
| 2015 | 70,0 % | 30,0 % |
| 2020 | 80,0 % | 20,0 % |
| 2022 | 82,0 % | 18,0 % |
| 2024 | 83,0 % | 17,0 % |
| 2026 | 84,0 % | 16,0 % |
| 2030 | 86,0 % | 14,0 % |
| 2040 | 91,0 % | 9,0 % |
| 2058 | 100,0 % | 0,0 % |
Zwei Personen erhalten dieselbe gesetzliche Rente von 18.000 € brutto im Jahr.
Da Person B später in Rente geht, muss sie einen höheren Anteil versteuern. Die genauen Abzüge können Sie direkt mit unserem Rentensteuerrechner ermitteln.
Auch die Krankenversicherungsabzüge sind zu beachten, die Sie unter Krankenversicherung für Rentner nachlesen können. Wie der Rechner all diese Werte zusammensetzt, finden Sie in der Anleitung zur Rentensteuer Berechnung.
Dies ist im Gesetz zur Neuordnung der Rentenbesteuerung (Alterseinkünftegesetz) geregelt. Im Gegenzug können Arbeitnehmer ihre Beiträge zur Altersvorsorge während der aktiven Erwerbsphase vollständig steuerlich absetzen.
Die Regelung findet sich in § 22 EStG. Unsere Daten und Berechnungen beruhen auf offiziellen Quellen, die wir auf der Seite Unsere Datenquellen transparent machen. Weitere Fragen werden in unserer FAQ-Sektion beantwortet.