Witwenrente & Steuer

Erfahren Sie, wie Hinterbliebenenrenten besteuert werden und welche Freibeträge für Witwer und Witwen gelten.

Besteuerung von Hinterbliebenenrenten

Die Witwenrente (oder Witwerrente) gehört zu den gesetzlichen Rentenbezügen und unterliegt im deutschen Steuerrecht ebenfalls der Einkommensteuerpflicht. Sie gilt steuerrechtlich als eigenständige Rente, was bedeutet, dass für sie ein eigener Rentenfreibetrag ermittelt wird, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet.

Wenn Sie neben Ihrer eigenen Altersrente auch eine Witwenrente beziehen, werden beide Beträge zusammengerechnet. Dies führt häufig dazu, dass Hinterbliebene den steuerlichen Grundfreibetrag überschreiten und steuerpflichtig werden. Das allgemeine Besteuerungsverfahren wird unter Rentenbesteuerung genauer erläutert.

So wird der Freibetrag der Witwenrente ermittelt

Der steuerfreie Anteil der Witwenrente richtet sich nach dem Jahr, in dem der Anspruch auf diese Rente entstanden ist (meist das Todesjahr des Ehepartners):

Jahr des Witwenrentenbeginns Besteuerungsanteil Freibetrag in %
2020 80 % 20 %
2022 82 % 18 %
2024 83 % 17 %
2026 84 % 16 %

Der prozentuale Freibetrag wird auf die erste volle Jahresrente angewendet und als Euro-Wert festgeschrieben. Für andere Jahrgänge siehe auch Steuerpflichtige Rente nach Jahrgang.

Rechenbeispiel für Mehrfachrentner

Eine Witwe bezieht im Jahr 2026 zwei Renten:

Zuzüglich Abzügen der Krankenkasse (Details siehe Krankenversicherung für Rentner) und den üblichen Pauschalen wird das zu versteuernde Einkommen berechnet. Benutzen Sie unseren Rentensteuerrechner, um Ihre genaue Belastung zu schätzen.

Weitere Berechnungsinformationen

Die detaillierten Schritte der Einkommensteuerberechnung und der Abzüge im Rentnerbereich können Sie unter Rentensteuer Berechnung nachvollziehen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wird mein eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet?

Ja. Die Rentenversicherung prüft, ob das eigene Einkommen (inklusive eigener Altersrente) einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Der darüber liegende Betrag wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet und mindert diese bereits vor der Auszahlung.

Woher stammen die Berechnungsgrundlagen?

Wir verwenden die offiziellen Veröffentlichungen der Deutschen Rentenversicherung und des BMF. Alle Quellen sind auf der Seite Unsere Datenquellen verzeichnet. Weitere Themen klären wir in den allgemeinen FAQs.